www.bardino.de

Start

Der Bardino

Fotos

Bardinos
in Not

Wichtige News

Hunde-

bücher

Links

Bardino-Banner

Gästebuch

Impressum  


Niederlande & Urlaub

Urlaub mit Hund

Urlaub Dänemark

Wichtige Suchmeldung



Die RAD - Pitbullgesetz in Holland wurde aufgehoben

Nicht nur für die Halter der 180 noch beschlagnahmten Hunde ein Grund zur Freude.

An der Übersetzung des 109 Seiten Starken Papiers der Kommission der Weisen, welches zur Abschaffung der Regelung führte wird noch gearbeitet. Es ist eine umfassende Arbeit zum Thema gefährliche Hunde, die nach 15 Jahren der Anwendung, zu dem Schluss kommt, daß der rassespezifische Ansatz nicht zu einer Verminderung der Beißvorfälle geführt hat.


Auch hier wird wieder bestätigt, dass die meisten Unfälle im privaten Umfeld der Hundebesitzer passieren und nicht auf öffentlichen Straßen. In einem Bereich also, in dem der Gesetzgeber eigentlich gar nichts regeln kann, weil das Gefahrenabwehrrecht für den öffentlichen Raum gilt. Zudem führt auch die Auswertung ärztlich behandelter Beissunfälle nicht zu dem Ergebnis, dass die "pitbullartigen" nicht häufiger zu beissen als Hunde anderer Abstammung.


Presseberichte auch hier: http://menschen-tiere-werte.de/

Hier ein paar Auszüge aus dem Bericht der Kommission der Weisen:


Zwischen 1. Januar 2000 bis Mitte 2007: Beschlagnahmungen aufgrund der RAD 1.937 Pitbullartigen

Zwischen 2003 und 2007 Beschlagnahmungen aufgrund Verwaltungsrecht: 90

für Menschen 1,2 tödliche Beissunfälle pro Jahr zwischen 1982 - 2006 ohne Veränderung seit Einführung der RAD

Im Mittel 230 Krankenhaus-Aufnahmen aufgrund von Beissunfällen zwischen 1986 und 2005, ebenfalls ohne Veränderung durch die RAD

Gleiches gilt für ambulante ärztliche Behandlungen durch Hausärzte oder Notaufnahmen.

Etwa 150.000 Niederländer werden jährlich durch Hunde gebissen, wobei der Großteil (66%) der Bisse nicht ernster Natur ist. Etwa 50.000 der Beissopfer suchen um Behandlung ihrer Verletzungen an.

Kinder unter 5 Jahren machten zwischen 1982 und 2007 etwa 20 % der Beissopfer aus, wobei diese Gruppe lediglich einen Anteil von 6,5 % der Bevölkerung ausmacht. Die Art der Verletzungen ist anders als bei den Erwachsenen: Kinder werden vor allem ins Gesicht gebissen, während Erwachsene vorwiegend in Arme und Beine gebissen werden. Dies deckt sich mit Veröffentlichungen anderer Länder (USA, Canada, Österreich, Italien). Sterbefälle bei Kindern sind größtenteils aufgrund der Verletzungen bedingt, während sie bei Erwachsenen vor allem durch Infektionen verursacht werden.

29 Todesfälle während der letzten 25 Jahre, davon 14 Kinder. 9 der 14 Kinder wurden von einem Hund des eigenen Haushalts gebissen, bei der Hälfte der Vorfälle mit Minderjährigen war kein Erwachsener anwesend.

Bei sehr vielen Beissunfällen ist die Rasse des Hundes nicht erfasst. Von 12 Beissvorfällen mit tödlichem Ablauf ist die Rasse oder der Typ des Hundes bekannt. In drei Fällen betraf dies Hunde vom Typ Pitbull-Terrier (da dies 3 Kinder waren, müssten das die drei Kinder gewesen sein, die zur Erlassung der RAD geführt haben!!!), in 2 Fällen betraf es Rottweiler, die übrigen 7 wurden von verschiedenen Rassen verursacht: Belgischer Schäferhund, Bouvier des Flandres, Jack Russel Terrier, Mastino Napoletano, Bernhardiner, Sibirischer Husky und ein Mischling.

Aus dem Bestand der Datenbank Blueview [Anm. d. Übers.: Datenbank für mündliche Verhandlungen] sind 404 Beissunfälle von 385 Hunden aus dem Zeitraum 2001 - 2008 untersucht worden. Von 250 Hunden war die Rasse bekannt, bei 72 unbekannt, die übrigen 63 Hunde waren Kreuzungen. Die Liste wird vom Pitbull Terrier angeführt, die für 80 der 385 Vorfälle (21%) verantwortlich waren. Andere häufig genannte Rassen waren der American Staffordshire Terrier, der Rottweiler, die Amerikanische Bulldogge, Bordeauxdogge, Dobermann, Belgischer Schäferhund, Weisser Schäferhund und Bouvier.

Aus dem Gebiet Rotterdam konnten 37 Dossiers aus dem Zeitraum 2000 - 2006 untersucht werden, wo die Rasse/der Typ des beissenden Hundes festgestellt war. Mehr als die Hälfte der Beissvorfälle (26 = 63 %) kam durch Hunde des Typs Pitbull Terrier zustande. Andere Rassen folgten mit großem Abstand: 3 Belgische Schäferhunde, 4 Mischlinge [...].

In beiden Datenbanken unterscheiden sich die Anteile ernsthafter Beissunfälle. In Blueview waren dies 93 der 404 Vorfälle (23%), in Rotterdam mehr als die Hälfte mit 55% der 37 Opfer. Sowohl in Blueview als auch in Rotterdam war der Anteil ernsthafter Verletzungen durch Pitbull Terrier nicht höher als durch andere Rassen/Typen.

In einer dritten Datenbank von TNS NIPO sind sowohl Daten über den Bestand als auch über Beissvorfälle geführt. Aufgrund dieser Daten wurde ermittelt welche Hunde überdurchschnittlich häufig beissen. Die Liste wird vom Weimaraner und dem Airdale Terrier angeführt. Der Pitbull Terrier kommt in dieser Übersicht nicht vor, weil es keine durch die FCI anerkannte Rasse ist, aber sein naher Verwandter American Staffordshire Terrier ist genannt. Diese Rasse steht an achter Stelle direkt hinter dem Rottweiler. Andere Rassen/Typen die die aufgrund ihres geschätzten Vorkommens von Beissvorfällen betroffen sind, sind der Leonberger, der Dalmatiner, der Dobermann, der Border Terrier, der Deutsche und der Belgische Schäferhund, der Bouvier und der Jack Russel Terrier.

Aus dieser Quelle ergeben sich unterschiedliche Anteile der Rassen, was zunächst verwirrend ist, aber die Übersicht betrifft unterschiedliche Arten von Unfällen. Die tödlichen Unfälle ereigneten sich fast ausschließlich in privater Umgebung mit Kindern als Opfer. Die strafrechtlichen Vorfälle ergaben sich hauptsächlich in der unmittelbaren Umgebung, wo vor allem Erwachsene gebissen wurden. Die Untersuchung der öffentlichen Vorfälle betrifft wieder die private Umgebung, aber hier liegt die Mehrheit der gemeldeten Unfälle bei leichten Verwundungen die keine medizinische Vorsorgungen erforderten.

 

--------------------

Sie möchten Urlaub mit Ihrem Hund machen?

Wunderbar!  Dies wird für Sie und Ihren Hund sicher eine wunderschöne
und erholsame Zeit. Jedoch könnte dieser Urlaub unter Umständen für Sie
und Ihren Vierbeiner zu einem Horrorurlaub werden!

VORSICHT, wenn Ihr Urlaubsziel NIEDERLANDE ist!

In den letzten Wochen häufen sich die Warnmeldungen an Tierschützern
bzgl. Urlaub in den Niederlanden. 

Immer wieder wurden wir Tierschützer gefragt, ob auch Hunde von
Touristen,  welche mit Pitbulls oder American Staffs oder deren Mixe
bzw. Hunde die ähnlich aussehen, in Holland beschlagnahmt und getötet
werden könnten.

Ganz klar ist, alle Hundebesitzer, die Mischlinge mit breitem Kopf und
kurzem glatten Fell haben, sollten nicht nach Holland reisen!

Es geht hier nicht nur um sogenannte "Anlagehunde"!
Was wissen wir was in den "Augen des Betrachters" als Anlagehund
eingestuft wird?
Was, wenn ein Labrador-Mix, ein Boxer-Mix  oder ein Bracken-Mix usw. vom
Betrachter als "Anlagehund" eingestuft wird?

Schön wäre es, wenn sich Halter anderer Rassen sich mit den Besitzern
der "Anlagehunden" solidarisieren würden und die Niederlande als
Urlaubsziel meiden würden.

Hier Auszüge aus der Antwort der niederländischen Botschaft, Berlin auf
die Frage wie das Gesetz "angewendet" wird:.

Seit 1993 ist die Einfuhr in die Niederlande von Hunden des Typs
Pitbull-Terrier verboten. Dies sind Hunde, die in wesentlichem Maße den
Kennzeichen entsprechen, die in der Regelung über aggressive Tiere (RAD)
aufgeführt sind. Für Hunde, die sehr den Pitbullartigen gleichen, wie z.
B. den amerikanischen Staffordshire-Terrier und den Bullterrier, gilt,
dass sie nur dann erlaubt sind, wenn sie einen durch die Fédération
Cynologique Internationale ( FCI) anerkannten Stammbaum haben.

Hiervon kann keine Ausnahme gemacht werden; auch nicht für die Hunde,
die allen deutschen Regelungen genügen.

Wenn man in den Niederlanden mit o.a. Hundetyp, dessen Einfuhr in die
Niederlande verboten ist, angehalten wird, dann wird der Hund
beschlagnahmt....

Mit freundlichem Gruß
J. L.
Botschaft des Königreichs der Niederlande

 


  Petsnature - Ihr Partner für tierische Qualität


WICHTIG:
Eine Veröffentlichung dieses Textes, wenn auch nur auszugsweise, bedarf immer der schriftlichen Genehmigung des Urhebers! Dies beinhaltet auch die Veröffentlichung der gezeigten Fotos!
Die Quelle des Textes/Fotos muss immer genannt werden. (www.bardino.de)